MasterCard darf für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas keine Gebühren mehr kassieren. Darüber freuen sich die Einzelhändler, die diese Gebühren bisher zahlen müssen.
Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat dem Kreditkartenanbieter MasterCard verboten, Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Europäischen Union zu berechnen (Az.: T-111/08). Das Gericht bestätigte damit die Europäische Kommission, die diese Gebühren schon 2007 verboten hatte.
MasterCard: Gebühren für Zahlungen innerhalb Europas
Bei den Gebühren handelt es sich um sogenannte multilaterale Interbankenentgelte (MIF). Diese Gebühren erhebt die Bank, die die MasterCard ausgegeben hat, für Zahlungen über Grenzen hinweg. Sie zieht diese Gebühren anteilig vom Kaufpreis ab, den der Kunde bezahlt hat. Die Gebühr drückt den Gewinn des Einzelhändlers.
Europäische Kommission: MIF-Gebühr schadet dem Wettbewerb
Die Europäische Kommission hatte die Anwendung der MIF innerhalb Europas untersagt, weil sie den Preiswettbewerb unter den Händlern beschränke. MasterCard hatte darauf bestanden, die MIF seien unvermeidlich für das Funktionieren des Zahlungssystems von MasterCard. Die Klage von MasterCard hatten zahlreiche europäische Banken und die britische Regierung unterstützt.
Einzelhandel begrüßt MasterCard-Urteil
MasterCard kann Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen oder muss innerhalb von sechs Monaten die MIF für europäische Zahlungsvorgänge förmlich aufheben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat das Urteil begrüßt.
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