Werden Einzelhändler jetzt kundenfreundlicher, wenn es um Kartenzahlungen geht? Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Grundsatzverordnung zu Zahlungen mit der Bankkarte veröffentlicht. Demnach sollen die Entgelte bei Zahlungen mit der Kreditkarte, Debitkarte und Girocard in der Europäischen Union (EU) vereinheitlicht werden.
Die sogenannten Interbankenentgelte bezeichnen die Gebühren, die die Bank des Händlers bei Kartenzahlung an die Bank des Kunden entrichtet. Meist holt sich die Händlerbank das Geld vom Händler zurück. Deshalb auch oft der Hinweis an der Kasse: Kartenzahlungen werden erst ab 15 Euro akzeptiert. Damit könnte künftig Schluss sein.
Bei der Kreditkarte darf der Wert maximal 0,3 Prozent des Transaktionswertes betragen und maximal 0,2 Prozent bei Zahlung mit einer Girocard. Für Kreditkarten lagen die Interbankentgelte bisher bei 1,8 Prozent.
Der Bundestag hat zudem ein Begleitgesetz beschlossen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei den Zahlungsinstituten als Überwacher agieren soll, damit die Verordnung eingehalten wird.
Die neue Maßnahme könnte sich aber negativ auf den Verbraucher auswirken, da die Banken bei jedem Einsatz der Karte mitverdienen. Zum Beispiel könnten kostenlose Zusatzleistungen plötzlich kostenpflichtig werden.
Foto: © Vukas/Fotolia