Gebühren für Ersatzkarten oder Zweitschriften von Kontoauszügen sind unzulässig. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Landgerichtes Hamburg (Az. 312 O 72/13).
Verliert ein Verbraucher seine Bezahlkarte oder muss er eine Zweitschrift von Kontoauszügen beantragen, kosten diese meist Gebühren. Auch bei Namensänderungen fallen durch die Kreditinstitute Gebühren an.
Die Pauschalen der Kreditkartenanbieter betragen bei Verlust oder Namensänderung laut "Finanztest" etwa neun Euro. Die Gebühr bei Kontoauszügen beträgt pauschal fünf Euro. Nach Ansicht des Landesgerichtes sind diese Gebühren unzulässig. Verbraucher sollten also bei ihren Abrechnungen auf mögliche Gebühren achten und Widerspruch einlegen.
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