Der Betreiber des Reiseportals fluege.de darf laut Urteil keine Gebühr von bis zu 50 Euro erheben, wenn der Kunde zum Beispiel eine Zahlung rückgängig macht. Geklagt hatten die Verbraucherzentralen, beim Webseiten-Betreiber Unister reagiert man indessen irritiert.
Das beklagte Unternehmen Unister hat in seinen Geschäftsbedingungen bis zu 50 Euro vom Kunden verlangt, wenn er unberechtigt eine Zahlung zurückhielt oder rückgängig machte. Diese Gebühr darf Unister fortan nicht mehr erheben, wie das Landgericht Leipzig jetzt entschieden hat. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Kläger ist die Gebühr überzogen und intransparent.
"50 Euro stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand, den das Unternehmen etwa durch einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug hat", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. "Außerdem ist nicht erkennbar, welche Kosten im Detail durch die Gebühr abgedeckt werden sollen." Die Klausel hätte es dem Unternehmen erlaubt, die Gebühr innerhalb des Limits beliebig festzusetzen.
Beim Betreiber Unister Travel reagiert man indessen irritiert auf die Vorwürfe der Verbraucherzentrale. Das Unternehmen habe die in dem Urteil monierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen längst überarbeitet. Außerdem sei die Darstellung falsch, die Richter hätten die Höhe der anfallenden Bearbeitungsgebühren generell bemängelt. "Die Höhe orientiert sich ohnehin am Aufwand", so das Unternehmen.
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