Wenn Kunden ihren Dispositionskredit überzogen haben, darf die Commerzbank nicht noch zusätzlich 5 Euro für vom Kunden veranlasste Verfügungen wie Überweisungen verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 23 U 157/09) und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom vergangenen Jahr. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen das Finanzinstitut geklagt, da sie das Vorgehen der Commerzbank als unerträglich und sozial diskriminierend betrachtete.
Nach Auffassung der Commerzbank war die zusätzliche Gebühr gerechtfertigt, da es sich um eine Sonderleistung für den Kunden handele. Tätigt der Kunde eine Überweisung, obwohl das Konto keine Deckung mehr aufweist, sei die Bank nicht verpflichtet, diese auszuführen. Das liege allein im Interesse des Kunden, der dieses dadurch deutlich gemacht habe, dass er gerade den Auftrag für die Überweisung erteilt habe. Die Folgen für Nichtausführungen wie zeitliche Verzögerungen und Rufschädigung beim Vertragspartner seien laut Commerzbank in der Regel gravierender als die höheren Zinsen für die Überziehung.
Kontopauschale deckt bereits Kosten für Überweisungen
Dieser Betrachtung schlossen sich die Frankfurter Richter nicht an. Die betreffende Klausel für Überweisungen ist laut Urteilsspruch deshalb unwirksam, weil sie überraschend und damit nicht hinreichend transparent sei. Zum einen gehe der Kunde davon aus, dass mit der jeweiligen Kontopauschale alle Kosten abdeckt seien. Zum anderen sei nicht erkennbar, dass es sich bei der Gebühr um weitere Kosten für die Inanspruchnahme eines über den Dispo hinausgehenden Darlehens handele.
Verbraucherschützer: Zu Unrecht gezahlte Gebühr zurückverlangen
Zudem weisen die Hamburger Verbraucherschützer darauf hin, dass die Kosten für den Überziehungskredit bei der Commerzbank schon im oberen Bereich liegen. 18,74 Prozent pro Jahr verlangt die Commerzbank für die Nutzung des Dispos. Die Verbraucherzentrale empfiehlt nun allen Betroffenen, denen in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der geduldeten Überziehung zusätzlich 5 Euro pro Überweisung oder sonstiger Verfügungen vom Konto abgebucht wurden, sollten von der Commerzbank Erstattung verlangen. Das gelte auch für 3 Jahre rückwirkend.
Foto: © Gabriele Röhle, COMMERZBANK AG
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