Oldtimer benötigen ein Euro- Kennzeichen. Der Versicherer ARAG informiert über zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Minden (Az.: 2 K 2930/12 und Az.: 2 K 2931/12).
In den konkreten Fällen klagten zwei Oldtimer-Fahrer gegen die Zuteilung von Kennzeichen mit dem Euro-Feld. Das Feld müssen Kennzeichen seit 1997 aufweisen. Aus nicht geklärten Umständen erhielten die beiden Fahrer in den Jahren 2007 und 2011 Kennzeichen ohne das Euro-Feld.
Der Kreis Paderborn ordnete die Einziehung dieser Kennzeichen an. Daraufhin klagten die beiden Halter. Das Euro-Feld würde das historische Erscheinungsbild der beiden restaurierten Fahrzeuge beeinträchtigen.
Keine Ausnahmen
Das Gericht entschied gegen die Kläger. Das ästhetische Empfinden der Halter sei nicht wichtig. Vielmehr sei diese Kennzeichnung im öffentlichen Straßenverkehr vorgeschrieben. Ausnahmen seien dem Gericht zufolge nicht vorgesehen.

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