Europäische Bürger haben zukünftig ein Recht auf ein Girokonto. Das beschloss das Europäische Parlament. Die Mitgliedstaaten müssen den Gesetzesentwurf noch verabschieden. Dann haben sie laut dem EU-Parlament 24 Monate für die rechtliche Umsetzung Zeit.
Das Europäische Parlament stimmt für eine neue Richtlinie beim Thema Girokonto. Zukünftig sollen alle in der Europäischen Union ansässige Personen das Recht haben, ein Basis-Girokonto zu eröffnen. Für die Eröffnung des Girokontos soll kein fester Wohnsitz nötig sein. Allerdings dürfen die Staaten in solchen Fällen vorschreiben, dass die Verbraucher ihr Interesse an einer Kontoeröffnung nachweisen müssen.
Das Konto soll Geldeinzahlungen und – abhebungen als auch Überweisungen ermöglichen. Auch Zahlungen mit Karte oder über das Internet müssen möglich sein. Die Kosten für diese Leistungen sollen entweder entfallen oder angemessen sein. Der Kontowechsel soll innerhalb der Europäischen Union vereinfacht werden.
Informationen zu Gebühren und Zinsen sollen für die Europäische Union standardisiert werden. Mindestens eine unabhängige Webseite pro Land soll Vergleichsmöglichkeiten zu den Konten anbieten. Die Kreditinstitute müssen dem Gesetzentwurf nach ihre Kunden zukünftig über das Basiskonto informieren.
Teil des Gesetzesentwurfs ist ein offener Zugang zu den Angeboten. So müssen die Staaten gewährleisten, dass nicht nur Direktbanken das Girokonto anbieten. Der Zugang auf das Girokonto darf nicht auf das Internet beschränkt sein. Eine ausreichend große Zahl von Banken muss das Basiskonto anbieten.
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