Die Europäische Kommission fordert Mitgliedsstaaten auf, all ihren Bürgern den Zugang zu einem Basiskonto zu ermöglichen. Der Zugang zu einem Konto soll dabei unabhängig von Einkommen und Wohnsitz sein.
Laut der Kommission haben 30 Millionen Bürger der Europäischen Union über 18 Jahre kein Konto. Dies erschwert es ihnen, am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilzunehmen. Deshalb fordert die Kommission die Staaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Bürger Zugang zu einem Basiskonto haben.
Die Eröffnung eines solchen Basiskontos soll allen Bürger der Europäischen Union möglich sein. Die Finanzlage und der Wohnsitz soll dabei keine Rolle spielen. Die Mitgliedsstaaten dürfen die Kosten für das Konto selbst bestimmen, sie sollen jedoch "angemessen" sein. Dass Konto soll Überweisungen, Einzahlung und Abhebung von Geld ermöglichen. Es sollte den Bankkunden jedoch nicht möglich sein, dass Basiskonto im Minus zu führen.
Die Europäische Kommission gibt den Staaten ein Jahr Zeit den Vorschlag umzusetzen. Danach soll die Lage erneut bewertet werden. Die Kommission behält sich vor, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. In Deutschland haben sich die Banken über den Zentralen Kreditausschuss der Banken freiwillig verpflichten, jedem Bürger ein Konto auf Guthabenbasis zu bieten. Hier handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung, nicht um ein Gesetz. Die Sparkassen sind in vielen Bundesländern jedoch über das Landesrecht verpflichtet, jedem ein solches Guthabenkonto zu bieten.
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