Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben das sogenannte Swift-Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika verabschiedet. Damit dürfen US-Sicherheitsbehörden weiterhin auf Transaktionsdaten des internationalen Bankkdienstleisters Swift zurückgreifen.
USA: Ohne Abkommen keinen Datenzugriff mehr
Schon seit 2002 spionieren US-Behörden Swift-Daten aus - ohne internationale Vereinbarung. Das war erst 2006 bekannt geworden. Das heute beschlossene Abkommen sei erforderlich geworden, weil der in Belgien beheimatete Dienstleister die Server für den europäischen Zahlungsverkehr von den USA in die Niederlande und die Schweiz verlegt hat, schreibt die "Financial Times Deutschland" (FTD). Ohne das Abkommen hätten amerikanische Fahnder dort keinen Zugriff mehr auf die Daten.
Kritik von Datenschützern
Datenschützer in Europa kritisieren nicht nur, dass US-Behörden nun ohne Amtshilfe europäischer Behörden Zugriff auf europäische Bankdaten bekommen. In der Kritik steht vor allem, dass die Amerikaner die Daten an andere Staaten weitergeben dürfen und sich die Datenerhebungen auch auf Banktransaktionen außerhalb des Swift-Dienstes erstrecken sollen. Diesem Argument hätten EU-Diplomaten jedoch widersprochen, heißt es in der "FTD". Außerdem fehlt im Abkommen ein einklagbarer Rechtsschutz für Betroffene.
Kritik hatte im Vorfeld auch der deutsche Bundesrat geübt sowie die Regierungspartei FDP. Deutschland hat sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Gegen das Abkommen hatte kein Staat gestimmt. Die US-Fahnder teilen ihre Datenbestände auch mit europäischen Kollegen. Diese Zusammenarbeit gilt bei europäischen Terrorfahndern als unverzichtbar.
Kritik hatte auch ausgelöst, dass die EU das Abkommen noch schnell im November beschlossen hat. Ab Dienstag, 1. Dezember, hätte das Europaparlament zustimmen müssen. Das Abkommen gilt zunächst auf neun Monate befristet.