Das Kartellamt kritisiert den fehlenden Wettbewerb beim EC-Cash-Verfahren. Laut "Financial Times Deutschland" (FTD) Berichten läuft noch kein förmliches Verfahren, das Amt beobachtet jedoch die Situation. Beim EC-Cash-Verfahren wird mit der EC-Karte und der Eingabe der PIN-Nummer bezahlt.
Entgelte sind einheitlich
Der Einzelhandel zahlt bei jeder Nutzung des EC-Cash-Verfahrens 0,3 Prozent des Umsatzes an die Banken. Bei geringen Beträgen gibt es eine Mindestgebühr von 8 Cent. Diese Entgelte sind einheitlich bei allen Banken und Sparkassen, dadurch existiert bei diesem Verfahren kein Wettbewerb. "Die kartellrechtliche Relevanz ist offensichtlich", sagte ein Kartellamtssprecher gegenüber der "FTD". Das Kartellamt hatte dem einheitlichen System 1989 zugestimmt.
Das Einkaufen mit EC-Karten ist bereits vor kurzem in die Schlagzeilen geraten. Dabei ging es um das massenhafte Speichern von Kontodaten durch deutsche EC-Netzbetreiber. Auch der Konflikt zwischen Banken und Kartellamt ist nicht neu. Das Amt kritisierte bereits die überhöhten Gebühren beim Fremdabheben an Geldautomaten.
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