Wer mit der EC-Karte seinen Einkauf bezahlt, sollte auf sein Dispo-Limit achten. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann es bei der Zahlung mit Karte und Unterschrift zu Problemen kommen.
Beim Einkauft mit Karte und PIN wird die Deckung des Kontos der Verbraucherzentrale zufolge beim Bezahlen geprüft. Dies ist beim Bezahlen mit Unterschrift nicht der Fall. Wenn der Dispo überzogen wird, kann das Kreditinstitut die Einlösung der Lastschrift verweigern. Der Händler erhält kein Geld.
Für den Verbraucher heißt das in vielen Fällen Mehrkosten. Denn die Händler unternehmen oft weitere Einzugsversuche. Wenn diese erfolgreich sind, geben die Händler nur die Bankgebühren für den ersten gescheiterten Einzugsversuch an die Verbraucher weiter. Kommt es zu weiteren Fehlversuchen, fallen weitere Gebühren an. Dazu gehören Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren. Abhängig vom Händler kann es schon nach dem ersten Fehlversuch zu hohen Zusatzkosten kommen.
Die Verbraucherzentrale rät, auf den Kontostand zu achten. Wenn Verbraucher bemerken, dass die Lastschrift nicht eingelöst werden kann, sollten sie die Schulden bar oder per Überweisung begleichen. So könnten sie die Zusatzkosten senken.
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