Zum Jahr 2013 ändert sich die "Düsseldorfer Tabelle" des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Damit steigt der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige.
Bei Kindern bis 21 Jahre steigt der Selbstbehalt des Unterhaltpflichtigen von 950 auf 1.000 Euro. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 770 auf 800 Euro.
Die Anpassung berücksichtigt die Erhöhung des Hartz-IV Satzes. Weiterhin steigen die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Elternteil eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder und Eltern.
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