Easycash musste nach Verletzungen von Datenschutzbestimmungen ein Bußgeld von 60.000 Euro bezahlen. Laut dem verantwortlichen Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen hat der größte deutsche EC-Netzbetreiber Kundendaten nicht sorgfältig genug behandelt.
Easycash hat laut dem NRW-Datenschutzbeauftragten, Ulrich Lepper, Kontodaten und Daten zu Zahlungsvorgängen an eine Tochterfirma weitergegeben. Diese Firma bietet Kunden- und Bonusprogramme am und hat die Daten statistisch ausgewertet. Im bearbeiteten Fall gab das Unternehmen 400.000 Zahlungsverkehrsdaten weiter.
Lepper sagte über den Fall: "Wer Zahlungsvorgänge quasi als Treuhänder für Einzelhandelsunternehmen abwickelt, muss besonders sorgfältig mit diesen Daten umgehen. Er darf so sensible Daten über Zahlungsverhalten und Kontoverbindungen, die durchaus auch Profilbildungen erlauben würden, nicht für andere Zwecke an Dritte übermitteln. Deswegen musste ich hier einschreiten."
Das Unternehmen hat das auferlegte Bußgeld bereits bezahlt und zeigte sich Lepper zufolge während des Verfahrens kooperativ. Das Unternehmen habe die geforderten Veränderungen an der Zahlungsabwicklung durchgeführt. So wurde die Weitergabe von Kontoverbindungen eingestellt.
Lesen sie dazu: EC-Karten Daten werden zur Marktanalyse genutzt

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr