Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Heike Maas wollen das Recht auf ein Girokonto für jedermann per Gesetz festschreiben. Der oberste Verbraucherschützer Klaus Müller lobt die Pläne, sieht allerdings auch Nachbesserungsbedarf.
Die Bundesminister Wolfgang Schäuble (Finanzen) und Heiko Maas (Verbraucherschutz) wollen künftig den Zugang zu einem Basiskonto erleichtern. Ab Anfang 2016 sollen zum Beispiel Flüchtlinge oder Obdachlose grundsätzlich das Recht auf ein Girokonto bekommen. Durchsetzen soll dieses Recht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, lobt den Gesetzentwurf ausdrücklich. Mit der BaFin würden die Verbraucher eine "schlagkräftige Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche" bekommen - sie müssen also ihr Recht nicht allein vor Gericht einklagen. Müller weiß: "Ob Miete, Strom oder Lohn: Ohne Girokonto geht es kaum."
An einigen Stellen sei der Entwurf allerdings verbesserungswürdig, sagt Müller. So sind für ihn die Regeln zu den Kosten der Basiskonten zu vage und die Möglichkeiten eines Kontowechsels nicht ausreichend. Der Kontowechsel müsse so einfach und zuverlässig wie der Stromanbieterwechsel werden, sagt Müller: "Beim Strom darf das Licht nicht ausgehen, beim Konto keine laufende Zahlung scheitern."
Mit dem Gesetzentwurf will Deutschland die 2014 eingeführte EU-Zahlungskontorichtlinie umsetzen, wonach für alle Menschen der Zugang zu einem Konto diskriminierungsfrei möglich sein soll. Allein in Deutschland wurden in Voruntersuchungen zur Richtlinie bis zu drei Million Verbraucher gezählt, die keinen Girokonto-Zugang haben.
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