Das Bundeskabinett hat am 27. Oktober 2015 den Regierungsentwurf eines neuen Zahlungskontengesetzes beschlossen. Somit ist ein wichtiger Schritt für die Verbraucher im Finanzmarktbereich getan.
Der Kontowechsel von einem Anbieter zum anderen ist für den Verbraucher jetzt leichter. Ein weiterer Bestandteil des Gesetzesentwurfes ist die Einführung eines Basiskontos für alle. Eine entsprechende EU-Richtlinie wird ins deutsche Recht umgesetzt.
Laut dem Gesetzesentwurf soll das Vergleichen von Kontoentgelten für den Verbraucher allgemein verständlicher sein. Somit erleichtert sich das Vergleichen verschiedene Konten auf den Vergleichswebseiten. Mit dem Basiskonto können die Kunden grundlegende Zahlungsdienste erledigen, wie zum Beispiel das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlen mit der Karte.
Kreditinstitute dürfen laut dem neuen Gesetz den Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn der Berechtigte bereits Inhaber eines Basiskontos im Inland ist und die jeweiligen Dienste nutzt. Außerdem, wenn in bestimmten Fällen strafbares Verhalten des Berechtigten oder andere Verstöße gegen gesetzliche Verbote vorliegen sowie wenn das Finanzinstitut ein früher geführtes Basiskonto bereits gekündigt hat.
Wenn einem Verbraucher die Eröffnung des Kontos ohne die vorher genannten Aspekte verweigert wird, kann er vor den Zivilgerichten oder einer Verbraucherschlichtungsstelle gehen.
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