Das Bundeskartellamt prüft die Gebühren für Abhebungen am Geldautomaten. Damit geht das Amt Beschwerden im Geldautomatenstreit zwischen den Direktbanken und den Sparkassen über die Höhe der Abhebegebühren nach. Ein förmliches Verfahren wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverletzungen führt das Kartellamt allerdings nicht, berichtet der "Kölner Stadtanzeiger".
Die Sparkassen werfen den Direktbanken vor, das dichte Netz der Sparkassengeldautomaten in Deutschland für die Bargeldversorgung ihrer Kunden zu missbrauchen. Damit die Kunden von Direktbanken kostenlos mit der VISA-Kreditkarte Geld abheben können, zahlen die Direktbanken pro Abhebung an einem Fremdautomaten eine Gebühr von 1,74 Euro an den Automatenbetreiber, beispielsweise die Sparkassen. Nach Angaben der Direktbanken sind diese Gebühren kostendeckend, während die Sparkassen dies verneinen.
Daher haben etliche Sparkassen ihre Automaten für Kunden mit Visa-Karte der Direktbanken gesperrt oder den Vertrag mit dem Kreditkartenunternehmen VISA gekündigt. Gerichtliche Prozesse gingen mal für die Banker mit dem roten "S", mal für die Direktbanken aus. Der Kreditausschuss solle nun Fragen des Kartellamts nach Bargeld-Verbünden, Gebühren, Preistransparenz sowie der örtlichen Verteilung der Automaten beantworten, berichtet die Zeitung.