Das Bundeskartellamt hat die Muster-AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) für Banken und Sparkassen bemängelt. Dabei geht es laut "Heise Online" um die Eingabe von PIN und TAN auf Seiten, die nicht von den Banken zugelassenen sind. Grund der Bewertung ist ein Rechtsstreit zwischen Giropay und Sofortüberweisung.de.
Giropay ist der Online-Bezahldienst von Postbank, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Das Unternehmen hatte dem Konkurrenzdienst Sofortüberweisung.de in der Klage vorgeworfen, dass Sofortüberweisung Bankkunden zu Verstößen gegen die AGB der Banken verleite.
Um den Service von Sofortüberweisung.de zu nutzen, müssen die Kunden Bankleitzahl, Kontonummer, PIN und TAN auf bankunabhängigen Seiten eingeben. Dies erlauben die Geschäftsbedingungen der Banken jedoch nicht. Für das Bundeskartellamt behindert diese Klausel den Wettbewerb zwischen Online-Bezahldiensten. Das ZKA will die Einschätzung des Amtes überprüfen.