Die Bundesbank tauscht durch Hochwasser beschädigtes Geld um. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Das Hochwasser in Deutschland beschädigte nicht nur Häuser und Wohnungen, sondern auch den Hausrat. Darunter fallen auch Banknoten und Kleingeld. Die Bundesbank tauscht dieses Geld nun um.
Am Einfachsten läuft die Erstattung, wenn mehr als die Hälfte des Scheines erhalten ist. Der Umtausch solcher Banknoten ist meist reine Formsache. Anders verhält es sich bei verbranntem oder vermodertem Geld.
Rekonstruktion aus Asche
Alle Reste des Scheins, auch Asche und kleinste Teile, müssen bei der Bundesbank eingereicht werden. Das Analysezentrum untersucht dann die Fetzen und rekonstruiert die Scheine. Fehlen bestimmte Teile der Banknote, muss der Verbraucher beweisen, dass diese Teile tatsächlich komplett vernichtet worden.
Absichtlich zerstörte Banknoten ersetzt die Bundesbank nicht. Neben zerstörten Euroscheinen und –münzen, ersetzt die Bundesbank auch alte DM-Scheine und Münzen. Die Erstattung ist immer kostenlos.
Erstattung innerhalb von vier Wochen
Das zerstörte Geld kann bei den Hausbanken abgegeben werden. Diese leiten die beschädigten Scheine und Münzen an die Bundesbank weiter. Wahlweise kann der Verbraucher das zerstörte Geld auch in einer der Filialen der Bundesbank abgeben. Verbraucher können das Geld auch direkt an die Bank per Post schicken. Dazu muss ein Erstattungsantrag ausgefüllt und zusammen mit den Scheinen und Münzen abgeschickt werden. Nach Angaben der Bundesbank ist die Erstattungssumme binnen von vier Wochen auf den Konten der Verbraucher.
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