Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kunden der Billigfluglinie Ryanair künftig keine Gebühren für die Kartenzahlung zahlen müssen. Im Gegenzug haben die Richter den Ausschluss der Barzahlung bei Ryanair nicht beanstandet (Az.: Xa ZR 68/09).
Gegen die Fluglinie hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt. Die Klage richtete sich gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair, die eine Barzahlung "wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten" ausschließen und für die Zahlung mit Kreditkarte vier Euro pro Fluggast und Strecke und für die Zahlung mit anderen Karten (bspw. girocard, ec-Karte) 1,50 Euro pro Fluggast und Strecke vorsehen. Ausgenommen hiervon war lediglich die Zahlung mit einer Visa Electron-Karte.
Barzahlung darf ausgeschlossen werden
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Ausschluss der Barzahlung die Fluggäste zwar benachteilige, das Interesse der Fluggesellschaft an möglichst rationellen Betriebsabläufen allerdings im Vordergrund stehe. Der Barzahlungsausschluss sei daher rechtens. Ryanair biete seine Dienste nahezu ausschließlich über das Internet an, eine Barzahlung sei daher für beide Parteien mit erheblichem Aufwand verbunden.
Kostenfreie Zahlung mit nur einer Karte nicht ausreichend
Die Gebühren für die Zahlung mit Kreditkarte oder Zahlungskarte seien dagegen nicht gesetzeskonform. Die Kunden würden hierdurch in unangemessener Weise benachteiligt. Jeder Unternehmer muss seinem Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen ist. Die bei Ryanair einzige gebührenfreie Zahlungsmöglichkeit per Visa Electron Karte genüge diesen Anforderungen nicht. Besondere Umstände, die diese Benachteiligung als gerechtfertigt erscheinen lassen, lägen nicht vor, so der BGH.
Foto: © Christine Schmidt/PIXELIO
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