Im Mai urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Banken für die Benachrichtigung bei der Nichteinlösung einer Lastschrift keine Gebühren mehr verlangen können (Az.:XI ZR 290/11 ). Dies kann sich allerdings ab dem 9. Juli 2012 wieder ändern.
In Zukunft können Banken wieder eine Gebühr verlangen, wenn sie ihre Kunden über einen geplatzten Lastschriftauftrag informieren. Wie der BGH berichtet, hängt dies mit der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Lastschriftverfahren zusammen.
Einzugsermächtigungen werden auf eine Vorab-Autorisierung durch den Kunden umgestellt. Bei einem vorautoriserten Zahlungsauftrag können die Banken wiederum eine Gebühr für die Benachrichtigung verlangen.
Laut BGH kann ein "angemessenes Entgelt" vereinbart werden. Wie hoch die Gebühren für die Benachrichtigung ausfallen, kann jede Bank selbst bestimmen.
Die SEPA-Verfahren
Im Zuge der EU-Verordnung zur Schaffung des einheitlichen europäischen Zahlungsraums SEPA ändern sich die Regeln für den Zahlungsverkehr in Deutschland. Von den Änderungen betroffen ist unter anderem das Lastschriftverfahren. Für die Verbraucher ändert sich jedoch wenig, die Umstellungen nehmen die Banken automatisch vor. Allerdings wird der Zeitraum, in dem eine Rückgabe der Lastschrift möglich ist, auf acht Wochen verlängert.
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