Die Anzahl der Eingaben beim Ombudsmannverfahren der privaten Banken stieg 2008 im Vergleich zum Vorjahr um rund 30 Prozent an. Das teilt der Bundesverband Deutscher Banken in Berlin mit.
Hälfte aller Fälle zugunsten der Kunden gelöst
Insgesamt 4837 Beschwerden von Bankkunden gingen 2008 bei den außergerichtlichen Streitschlichtern ein, von denen allerdings nur zirka 3500 nach der Verfahrensordnung zulässig waren. Von diesen Verfahren wurde rund die Hälfte der Fälle zugunsten der Kunden gelöst.
Die Beschwerden betreffen sämtliche Bereiche des Bankgeschäfts. Der Großteil der Beschwerden gingen über das Wertpapiergeschäft (38,6 Prozent aller Beschwerden), dem Zahlungsverkehr (25,9 Prozent) und das Kreditgeschäft (20,7 Prozent) ein.
Beschwerden zur Anlageberatung von Wertpapieren vervierfacht
Im Wertpapiergeschäft beschwerten sich die Bankkunden, beim Erwerb von Aktien nicht ordnungsgemäß beraten zu sein. Die Anzahl der Beschwerden lag bei 68 Prozent und hat sich im Vergleich zum Vorjahr fast vervierfacht. Damit spiegelt sich die Finanzkrise auch bei den Ombudsverfahren wider. Allerdings bezog sich nur ein kleiner Teil der Beschwerden auf den Vertrieb von verschiedenen Lehmann-Zertifikaten.
Um einen der fünf unabhängigen Ombudsmänner einzuschalten, muss der Kunde lediglich den Sachverhalt schriftlich schildern und notwendige Unterlagen in Kopie beifügen. Die Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin zu richten. Telefonische und Schriftliche Rechtsauskünfte sowie Handlungsempfehlungen darf die Kundenbeschwerdestelle nicht geben.
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