Die Banken müssen ihre Kunden beim Wechsel eines Girokontos unterstützen. Das geht aus einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses hervor, in dem die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossen sind. Das teilt der Bundesverband deutscher Banken mit.
Dazu müssen die Kreditinstitute den Verbraucher über den Ablauf des Girokontowechsels sowie über die in diesem Zusammenhang angebotenen Dienstleistungen und Entgelte informieren.
Das neue Kreditinstitut unterstützt Wechsel
Das neue Kreditinstitut unterstützt den Kunden bei der Schließung seines alten Kontos und bietet dem Verbraucher Hilfestellung bei der Benachrichtung regelmäßiger Zahlungspartner (z. B. Vermieter, Telefonanbieter oder Energieversorger) über die neue Kontoverbindung an. Zudem solltenDaueraufträge innerhalb von sieben Bankarbeitstagen von der neuen Hausbank eingerichtet sein.
Pflichten der ehemaligen Bank
Wenn der Verbraucher es wünscht, muss das alte Kreditinstitut Informationen zu den Daueraufträgen auch der neuen Bank zur Verfügung stellen. Die alte Bank muss das Girokonto schließen, soweit dem keine Hindernisse, wie ein negativer Kontosaldo, entgegenstehen. Besteht ein positvier Kontosaldo, muss die Bank auf Wunsch des Kunden den Betrag auf das neue Konto überweisen. Daueraufträge und Lastschriften sind spätestens zum Kontoschließungszeitpunkt nicht mehr auszuführen bzw. einzulösen.
Kundenbeschwerdestellen der Bankenverbände helfen bei Problemen
Sollte der Wechsel des Girokonto nicht reibungslos über die Bühne gehen, können Verbraucher die Angelegenheit durch die zuständige Kundenbeschwerdestelle kostenfrei überprüfen lassen. Die einzelnen Bankenverbände haben dafür eine Beschwerdestelle eingerichtet.
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