Jedes zweite Beratungsprotokoll bei Banken und Sparkassen weist Fehler auf. Zu diesem Ergebnis kommen die Unternehmensberater Nielsen+Partner.
Seit 2010 sind Finanzberater und Bankern verpflichtet, ihren Kunden ein Protokoll auszustellen, wenn es um die Beratung und den Verkauf von Wertpapieren geht. Jedoch weist jedes zweite Dokument Mängel auf und müsste nachbearbeitet werden.
Die Fehler entstehen nach Einschätzung von Nielsen+Partner dadurch, dass Institute die Beratungsprotokolle eher als lästige Pflicht betrachten. Informationen würden nicht systematisch ausgewertet sondern manuell auf Papier festgehalten. Dieses Vorgehen koste Zeit und begünstige Fehler.
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