Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im vergangenen Jahr 4.000 mögliche Bankenkontrolleure überprüft. Diese sollen in Aufsichtsgremien von Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken tätig werden. Einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge durfte ein halbes Prozent der Überprüften, also 20 Anwärter, ihren Job nicht antreten.
Prüfung hat vor allem erzieherische Wirkung
"Auf den ersten Blick mögen 20 Ablehnungen wenig erscheinen, wenn man vor allem an den enormen Verwaltungsaufwand denkt, der mit einer individuellen Qualitätsaufsicht verbunden ist", sagte der Bonner Fachanwalt, Marcus Geschwandtner, für Bankenaufsichtsrecht der Zeitung. Allerdings solle man laut Geschwandtner den erzieherischen Effekt der Regelung nicht übersehen.
Die Ablehnungsgründe der Bafin für die Anwärter waren mangelnde Sachkenntnis oder Unzuverlässigkeit. Unzuverlässig ist jemand, der Vermögensstraftaten beging oder gegen gesetzliche Vorschriften verstieß. Zudem traute man nicht allen Kandidaten aufgrund fehlender Sachkenntnis zu, die Geschäftsrisiken der Banken beurteilen zu können.
BaFin seit 2008 zur Prüfung der Bankenkontrolleure verpflichtet
Seit 2008 ist die BaFin verpflichtet, Kandidaten für Aufsichtsgremien zu überprüfen. In Folge der Finanzkrise wurde das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht verabschiedet. Fähige Kontrolleure sollen künftige Krisen vermeiden helfen, indem sie Bankenvorstände kontrollieren.
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