Wer in einem Land der Europäischen Union arbeitete, kann Arbeitslosengeld in Deutschland beantragen. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Landessozialgerichts Bayern (Az. L 9 AL 198/13 B).
Arbeitnehmer können sich bei der Beantragung von Arbeitslosengeld auf ihre Arbeitszeiten im Ausland berufen. Die Arbeitsstelle muss jedoch in einem Land der Europäischen Union gelegen haben.
Auch eine weitere Voraussetzung muss erfüllt werden. Der Arbeitnehmer muss vor der Beantragung des Arbeitslosengeldes mindestens einen Tag in Deutschland gearbeitet haben.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr