Die Ministerin für Verbraucherschutz Ilse Aigner (CSU) will Anleger besser schützen. Deshalb sprach die Ministerin heute mit Vertretern der Privatbanken über das Produktinformationsblatt, die Erfahrungen mit dem Beratungsprotokoll und die Gebühren an Geldautomaten. Das berichtet das "Handelsblatt".
Bei dem heutigen Treffen will Aigner auf den Bundesverband deutscher Banken auffordern, sich schnellst möglich mit den anderen Bankenverbanden auf eine einheitliche Produktinformation festzulegen. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben sich schon zuvor auf einen einheitlichen Standard geeinigt. In dem "Beipackzettel" sollen auch die Provisionen, die der Berater für den Verkauf von Anlageprodukten erhält, enthalten sein.
Aigner: Geldautomatengebühr höchstens 5 Euro
Auch bei der Gebühr an Geldautomaten sollen die Banken untereinander eine Lösung finden. Das sagte Aigner heute morgen dem "Deutschlandfunk". Eine gesetzliche Regelung will die Ministerin nicht, da es eine Frage zwischen den Banken ist. Ein Gebühr von 5 Euro hält die Ministerin für einen Schritt in die richtige Richtung. "Das kann aber definitiv dann nur der Höchstpreis und nicht der Durchschnittspreis sein", sagte die Ministerin weiter.
Den Verbraucherschutz bei der Finanzaufsicht stärken
Zudem will die Ministerin den Verbraucherschutz bei der Finanzaufsicht stärken. Wie das "Handelsblatt" weiter berichtet, ist auch für den finanzpolitischen Sprecher der Union, Leo Dautzenberg, eine institutionelle Verankerung des Verbraucherschutzes bei der Bankenaufsicht denkbar. Die Bundesregierung will die Bankenaufsicht, die sich momentan die Bundesbank und die Finanzaufsicht BaFin teilen, bei der Bundesbank konzentrieren.
Foto: © Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde
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