Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die VR Bank Mittelsachsen erfolgreich aufgrund der hohen Gebühren beim Pfändungsschutzkonto abgemahnt. Die Bank gab laut der Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung ab.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Schuldner vor der Zahlungsunfähigkeit zu schützen. Dazu ist ein Mindestbetrag auf dem Konto von der Pfändung ausgenommen. Einige Banken verlangen allerdings für das P-Konto höhere Gebühren als für ein normales Girokonto. Nach Meinung der Verbraucherzentrale lässt der Kontopfändungsschutz jedoch keine zusätzlichen Kosten für ein P-Konto zu.
Verbraucherzentrale will weiter mahnen
Im Fall der VR Bank Mittelsachsen lag das Entgelt für das sogenannte Pfändungsschutzkonto Privat bei 15 Euro im Monat. Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte die Bank deshalb ab. Die Bank gab der Verbraucherzentrale zufolge daraufhin eine Unterlassungserklärung ab.
Die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer, sagte dazu: "Auf Grund dessen werden Betroffene ein paar für sie so wichtige Euro sparen bzw. überhaupt erst die Umwandlung in ein P-Konto vornehmen können." Die Verbraucherzentrale plant, wenn nötig, weitere Banken abzumahnen.

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