Ab 19. Juni Rechtsanspruch auf ein Konto 

Konto für Jedermann

Es hat Jahre gedauert, bis das Girokonto für Jedermann endlich eingeführt werden konnte. Viel Gerede hat nichts gebracht in Deutschland, bis die EU eine entsprechende Richtlinie für den Rechtsanspruch auf ein Konto erlassen hat. Ab dem 19. Juni 2016 ist es auch in Deutschland endlich soweit: jeder kann ab diesem Tag ein Girokonto für Jedermann eröffnen. Damit haben alle, auch Obdachlose, die bislang von den Banken beiseite geschoben wurde, Bundesbürger mit negativer Schufa, die oft kein Konto erhielten, sowie Asylsuchende einen Rechtsanspruch auf ein Konto.

Basiskonto für Jedermann

Die Jedermann-Konten werden auf Guthaben-Basis eröffnet, und können wie ein normales Girokonto für Überweisungen, Auszahlungen und Einzahlungen, und Barabhebungen verwendet werden. Banken dürfen ab dem 19. Juni dann niemandem mehr eine Kontoeröffnung verwehren, selbst wenn er keine festen Wohnsitz hat, eine negative Bonität aufgrund negativer Einträge bei der Schufa hat, oder einen unklaren Aufenthaltsstatus.

Transparenz in Sachen Kosten

Bei den Jedermann-Konten sind die Banken dazu angewiesen, vor dem Vertragsabschluss und während der Laufzeit in Sachen Gebühren transparente Informationen an den Kontoinhaber weiterzugeben. Ab dem 18. September 2016 gelten zudem die Regelungen zur Kontenwechselhilfe, die ebenfalls von der EU vorgegeben wurden, und dann auch in Deutschland umgesetzt werden.

 

 

 

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