Die Gebühr für die Nacherstellung von Kontoauszügen muss angemessen sein. Verbraucherschützer raten dazu, überhöhten Forderungen der Bank zu widersprechen.
Im vorliegenden Fall fand ein Kunde seine alten Kontoauszüge nicht mehr. Bei seiner Sparkasse fragte er nach Duplikaten der Auszüge von August 2010 bis März 2011. Das Geldinstitut berechnete ihm für diesen Service insgesamt 197 Euro. Das sind etwa 22 Euro pro Auszug. Der Kunde wandte sich daraufhin an die Verbraucherzentrale Sachsen. Diese nahm den Fall zum Anlass, um gegen überhöhte Entgelte der Bank zu klagen. Verklagt wurde die Commerzbank, die 15 Euro pro Kontoauszug erhebt.
Laut Gesetzestext muss die Nacherstellung von Kontoauszügen zwar nicht kostenfrei, aber angemessen sein. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, ähnlich hohen Forderungen mit Verweis auf das laufende Verfahren vor dem Landgericht Franktfurt /Main zu widersprechen (AZ.: 2-19 O 409/11).
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