Seit 20 Jahren schlichten die Ombudsleute Streitigkeiten zwischen Banken und Privatleuten. In dieser Zeit gingen etwa 70.000 Beschwerden ein.
Das am 1. Juli 1992 vom Bankenverband ins Leben gerufene Ombudsverfahren löst Konflikte zwischen Banken und Kunden. Es ist kostenlos und mit weniger Bürokratie verbunden als ein teures Gerichtsverfahren.
Die Ombudsleute entscheiden auf Basis des geltenden Rechts unabhängig und bis zu einer Summe von 5.000 Euro für die Banken verbindlich. Kommt es nicht zu dem vom Kunden gewünschten Resultat, kann dieser jederzeit vor Gericht gehen.
Etabliertes Verfahren
"Damals gab es noch Zweifel, ob ein Verfahren für Kundenbeschwerden wirklich notwendig ist. Heute stellt das niemand mehr in Frage," so der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Michael Kemmer. "Dies zeigt, dass das Ombudsmannverfahren in der Öffentlichkeit sehr bekannt ist und einen guten Ruf hat".
Wie Sie von einem Ombudsmann profitieren können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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