Die Kosten für die Nacherstellung eines Kontoauszugs müssen angemessen sein. Das geht laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main hervor (17 U 54/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die Commerzbank. Diese verlangte 15 Euro für die Nacherstellung eines Kontoauszugs. Der Bundesverband kritisierte, dass diese Gebühr höher sei als die Kosten der Bank. Die Kunden werden so "unangemessen benachteiligt".
Die Commerzbank konnte vor Gericht nicht beweisen, dass die Kosten angemessen seien. Dem Bundesverband nach seien die Kosten selbst nach Berechnung der Bank für 80 Prozent der Kunden zu hoch. Der Bundesverband kritisierte auch die Ansetzung des Stundensatzes. Das Gericht betonte dem Bundesverband zufolge, dass ein Gewinn durch das Entgelt zu vermeiden sei.
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