Wichtiges zum WAP-Billing 

Über WAP-Billing können Ver­braucher online mit dem Smart­phone bezahlen. Der Prozess kann aber auch zu ungewollten Kosten auf der Handy­rechnung führen. Grund dafür sind unbemerkt abgeschlossene Abos und andere kostenpflichtige Dienste.

WAP steht für das Wireless Application Protocol im Mobilfunk. Es gilt als überholt. Die Mobilfunkstandards GPRS und HSCSD sind inzwischen an der Tagesordnung. Trotzdem können heute noch Smartphone-Besitzer über WAP stolpern. Grund dafür sind die damit verbundenen Zahlungs­möglichkeiten. Das sogenannte WAP-Billing (auch als DirectBilling bekannt) wird teilweise bei ungewollten Abos eingesetzt.

Bezahlen über die Mobilfunkrechnung


Eigentlich ist WAP-Billing für etwas anderes gedacht: Nutzer können einfach auf ein Angebot klicken und bezahlen die Rechnung für die Leistung über ihre Mobilfunkrechnung. Die Handynummer des Verbrauchers wird beim Klick auf einen sich auf einer WAP-Seite befindenden Link an den Anbieter weitergeleitet. Dieser rechnet die Kosten dann über das Mobil­funk­unternehmen ab. So müssen die Verbraucher ihre Kontodaten nicht preisgeben. Da der Prozess über die Mobilfunkverbindung läuft, funktioniert er nicht bei der Nutzung des Internets über WLAN.

Wenn der Kauf gewollt ist, ist die Zahlungsmethode kein Problem. Anders sieht es aus bei ungewollten Käufen. Hier kann das WAP-Billing schnell zum Problem werden.

Wie kann es zu solchen ungewollten Käufen kommen? Eine Möglichkeit ist, dass der Verbraucher mögliche Hinweise zu den Kosten nicht sieht. Entsprechende Kauf- oder Abohinweise sind bei der mobilen Nutzung des Internets schwieriger zu erkennen als auf einem größeren Bildschirm.

Werbebanner als Weiterleitung


Ein anderer Weg sich bezahlte Abos ungewollt auf das Smartphone zu holen sind Apps mit Werbebannern. Ein Klick auf einen solchen Banner kann den Nutzer auf eine WAP- Seite weiterleiten. Hier erhält er Angebote, zum Beispiel Klingeltöne oder Spiele. Auch Gewinnspiele gehören zu den möglichen Anzeigen.

Teilweise sind hier die Hinweise zu den anfallenden Kosten undeutlich gekennzeichnet. Auch Bestätigungsnachrichten können missverständlich formuliert sein. Der Nutzer erkennt nicht, dass es sich um eine WAP-Seite handelt, welche die Telefonnummer weiterleitet. Schließlich unterscheiden sich WAP-Seiten äußerlich nicht von anderen Internetseiten

Drittanbietersperre hilft


Wer verhindern will, dass er so ungewollt zur Kasse gebeten wird, muss sich an seinen Mobilfunkanbieter wenden. Über ihn kann er das WAP-Billing meist sperren lassen. Dies läuft bei den Anbietern auch unter dem Begriff Drittanbietersperre. Andere Bezeichnungen sind WEB-Billing oder Contentdienste. Ein Telefonanruf reicht in vielen Fällen bereits. Einige Anbieter erlauben es Kunden auch, die Dienste über den Login-Bereich online zu kündigen. Unter Umständen bedeutet dies jedoch, dass das DirectBilling auch für andere, gewollte Dienste gesperrt wird.

Falls es schon zu Abrechnungen kam, sollten Verbraucher nicht nur die Dienste der Drittanbieter sperren. Daneben sollten sie auch das Abo oder den kostenpflichtigen Dienst kündigen. Dabei reicht es unter Umständen nicht, sich an den Mobilfunkanbieter zu wenden. Die Verbraucher müssen sich an den eigentlichen Vertragspartner, also den Anbieter des Abos, wenden. Dies ist in den meisten Fällen übrigens nicht der Anbieter oder Entwickler der App. Die Werbeplätze in den Apps werden meist durch Dienstleister an die Aboanbieter weitergegeben.

Die Mobilfunkanbieter setzen WAP-Billing bei Abos und anderen Diensten unterschiedlich um. So verlangen einige von den Dienstanbietern eine zweite Bestätigung des Abos durch den Verbraucher oder lenkt die Verbraucher auf eigene Seiten zur Bestätigung des Dienstes um. Trotzdem sollten Nutzer auf unbekannte Posten auf den Mobilfunkrechnungen achten und wenn nötig aktiv werden.

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