Umtausch und Rückgabe im Onlinehandel 


Passen die bestellten Schuhe doch nicht? Hat das Weihnachtsgeschenk den Schwiegereltern nicht gefallen? Dann muss die bestellte Ware zurück zum Händler. Nach dem Online-Shopping folgt dann das Zurücksenden der unerwünschten Artikel.

Banktip beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Umtauschen und Zurückgeben von Waren im Versand- oder Onlinehandel.

  • Wann darf ich Waren umtauschen oder zurückgeben?
    Beim Online-einkauf gehen Sie einen sogenannten Fernabsatzvertrag ein. Dafür muss Ihnen der Händler ein Widerrufsrecht einräumen. Sie haben in jedem Fall 14 Tage Widerrufsrecht. Aber auch kurz danach nehmen viele Händler aus Kulanz gekaufte Waren zurück. Fragen Sie den Händler.
  • Darf ich die Ware auspacken?
    Sie dürfen den gekauften Artikel auspacken und ausprobieren. Sie dürfen natürlich auch Kleidungsstücke anprobieren.
  • Gibt es davon Ausnahmen?
    Für Datenträger gelten strengere Regeln. Eine CD oder DVD muss der Händler nur eingeschweißt zurücknehmen. Sonst könnte der Kunde Musik oder Computerprogramme kopieren und die Datenträger danach einfach umtauschen. Auch speziell angefertigte Artikel sind in der Regel vom Umtausch ausgeschlossen.
  • Wer bezahlt die Rücksendung?
    Wer innerhalb der Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktritt hat ein Recht darauf, auch die Versandkosten zu erstattet bekommen. Das hat der Bundesgerichtshof festgelegt (Az.: VIII ZR 268/07). Große Versandhändler legen oft bereits Rücksendescheine bei. Der Kunde muss dann nur noch das Paket im Paketshop abgeben.
  • Kann ich das Paket dann einfach unfrei zurückschicken?
    Das sollten Sie nur in Absprache mit dem Händler tun. Muss der Händler Strafporto zahlen, kann er es Ihnen in Rechnung stellen. Bestehen Sie stattdessen lieber auf einer Erstattung der Kosten für den Rücktransport zusammen mit dem Kaufpreis.
  • Wie wichtig ist die Originalverpackung?
    Solange Sie sich nicht entschieden haben, den bestellten Artikel zu behalten, sollten Sie die Originalverpackung immer aufbewahren. Der Händler muss den zurückgegebenen Artikel ja noch verkaufen können. Sonst kann er Ihnen die neue Verpackung berechnen oder die Rücknahme verweigern.
  • Was gilt für Artikel aus Onlineauktionen?
    Beim Einkauf auf Auktionsplattformen wie eBay sollten Sie die Angaben zum Artikel genau lesen. Handelt es sich um einen Privatverkäufer, dann gilt kein Rückgaberecht und kein Widerrruf.

Grundsätzlich gilt: Wer das Gespräch mit dem Händler sucht, erspart sich unter Umständen viel Ärger. Auch der Versender will schließlich einen Konflikt schnell und für beide Seiten akzeptabel beilegen. Bei berechtigen Einwänden in freundlichem Umgangston zeigen sich Händler oft großzügig.

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