Die letzte Chance: Das Konto auf Guthabenbasis 

Die letzte Chance: Das Konto auf Guthabenbasis

"Wer einmal in der Schuldenfalle sitzt..." Auf Schulden folgt Pfändung und folgt Kündigung des Girokontos durch die Bank. Wer kein Girokonto besitzt, kriegt keinen Job und nur schwer eine Wohnung. Der Rückweg in ein normales Leben ist ohne Girokonto fast unmöglich.

Diese Sackgasse rief den Gesetzgeber auf den Plan. Um einer gesetzlichen Regelung zuvorzukommen haben sich die deutschen Banken und Sparkassen 1996 selbst verpflichtet, jedem Interessenten mindestens ein Girokonto auf Guthabenbasis zu führen. Dieses Konto heißt bei einigen Banken "Konto für Jedermann".

Für ein Konto auf Guthabenbasis räumen die Banken keinen Dispokreditrahmen ein. Das Abheben und Einzahlen von Bargeld ist kostenlos. Der Kunde mit dem Guthabenkonto bekommt zwar von seiner Bank in der Regel eine EC-Karte, auf eine Kreditkarte muss er allerdings verzichten.

Konto auf Guthabenbasis - Konto für Jedermann?

Dieses Konto für Jedermann muss auch tatsächlich für Jedermann angeboten werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Dachverband aller Kreditinstitute, schreibt in seiner Empfehlung an die Banken und Sparkassen allerdings einige Gründe fest, aus denen es für eine Bank unzumutbar sein kann, ein solches Konto zu führen. Dies ist der Fall, wenn

  1. der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, beispielsweise Betrug oder Geldwäsche,
  2. der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind,
  3. der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet,
  4. die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil zum Beispiel das Konto durch Pfändungen blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird,
  5. nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält oder
  6. der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.

Wer abgewiesen wird, kann die Schiedsstellen des zuständigen Bankenverbandes anrufen. Deren Adressen und Telefonnummern müssen die Banken dem Kunden geben.

P-Konto soll Konten retten

Dennoch klagen Verbraucherschützer und Schuldenberater, dass nach wie vor viele Menschen ohne Girokonto leben müssen. Das liegt vor allem an Punkt 4: Wenn ein Kunde schon tief in der Schuldenfalle steckt, dann wird sein Kontoeingang gepfändet. Der Kunde kann also kein Geld mehr vom Konto überweisen. Er kann nicht mehr am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Folge: Er verliert sein Girokonto. Das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto), zu dem der Gesetzgeber die Banken seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet hat, soll hier Abhilfe schaffen. Damit bleibt dem Kunden auch bei Pfändungen stets ein unpfändbarer Gehaltseingang von 1028,89 Euro im Monat.

Guthabenkonto in der Regel mit Gebühren

Bei "normalen" Girokonten setzt sich allmählich die Gebührenfreiheit durch. Zumindest dann, wenn der Kunde das Konto online führt. Ein Girokonto auf Guthabenbasis kostet in der Regel Gebühren. Wie hoch diese Gebühren sind, entscheiden die Institute selbst. Viele Sparkassen führen ein Konto für Jedermann zum selben Gebührensatz wie ein normales Girokonto. Oft liegen die Gebühren jedoch über dem, was Kunden üblicherweise für ihr Girokonto zahlen müssen.

Foto: © Amridesign/FOTOLIA

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