SEPA für Verbraucher 

Am 1. August 2014 ist es soweit: Unternehmen und Vereine müssen endgültig auf den europaweit einheitlichen Zahlungsraum SEPA (Single Euro Payments Area) umsteigen. Banktip erklärt, was SEPA für Verbraucher bedeutet.

SEPA soll den bargeld­­losen Zahlungsverkehr verbessern. Überweisungen und Lastschriften innerhalb Europas sollen schneller werden. Die 28 Staaten der Europäischen Union und die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Monaco nehmen teil. Deshalb müssen Unternehmen und Vereine ihren Zahlungsverkehr bis zum 1. August 2014 auf SEPA umstellen. Für Verbraucher ist außerdem der 1. Februar 2016 interessant.

IBAN und BIC

Die auffälligste Umstellung für Verbraucher ist wohl die Änderung der Kontonummer. Die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt die nationalen Kennungen. Für die Deutschen fällt die Kontonummer nun länger aus. Sie kommt auf 22 Zeichen.

Die IBAN besteht in Deutschland aus der bisherigen Kontonummer, der Bankleitzahl, dem Länderkürzel DE und einer zweistelligen Prüfziffer. Die Prüfziffer dient zur Absicherung der IBAN. Kreditinstitute können so errechnen, ob eine Nummer korrekt ist. Bei Fehlern in der IBAN führt das Institut dem Bankenverband zufolge die Zahlung nicht aus.

Die IBAN ist nicht nur im SEPA-Raum vertreten, auch andere Länder setzen auf die internationale Kontonummer. Dabei fällt sie in manchen Ländern länger aus als in Deutschland. Die IBAN in Kuwait bestehen zum Beispiel aus 30 Zeichen.

Verbraucher finden die IBAN ihres Kontos auf ihren Kontoauszügen. Die Nummer ist auch im Online-Banking vermerkt. Neben der IBAN finden Verbraucher so auch die BIC. Die BIC ist die internationale Bankleitzahl eines Zahlungsdienstleisters. Einige Kreditinstitute drucken IBAN und BIC bereits auf die Rückseiten der EC-Karten.

Die BIC muss bis Februar 2014 bei inländischen Überweisungen und Lastschriften angegeben werden. Ab Februar 2016 ist sie auch bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen nicht mehr nötig. Die IBAN reicht aus, um das Kreditinstitut zu identifizieren. IBAN und BIC sind neben Überweisungen auch bei Lastschriften nötig.

Wichtig: Verbraucher können die bisherigen Kontonummern in den meisten Fällen noch bis 2016 nutzen. Die Kreditinstitute wandeln die Nummern um.

Überweisungen und Lastschriften

Das SEPA-Verfahren soll schnellere Überweisungen ins europäische Ausland ermöglichen. Die Unterschiede bei Kosten und Ausführungsfristen zwischen Inlandsüberweisungen und Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums fallen weg. So sollen Überweisungen in die anderen teilnehmenden Ländern nun nach einem Geschäftstag abgewickelt sein. Nur bei beleghaften Überweisungsträgers verlängert sich die Ausführungsfrist. Die Überweisung kann hier zwei Tage länger dauern. Die SEPA-Verordnung gilt übrigens nicht für Schecks.

Die wichtigsten Punkte zu SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften:

1) SEPA-Zahlungen können nur in Euro durchgeführt werden. Wer in einer anderen Währung zahlen will, muss Auslandsüberweisungen nutzen.

2) Die Kreditinstitute stellen SEPA-Überweisungs- und SEPA-Zahlschein-Vordrucke zur Verfügung. Daneben können die Zahlungen beleglos erfolgen. Im Online-Banking der Kreditinstitute gibt es Eingabemasken für SEPA-Überweisungen.

3) Alte Einzugsermächtigungen bleiben weiterhin bestehen. Die Verbraucher sollten jedoch kontrollieren, dass Energieversorger und ähnliche Unternehmen auch die richtige IBAN nutzen. Die Unternehmen schreiben ihre Kunden mit den nötigen Informationen an. 4) Bei neuen Einzugsermächtigen müssen die Zahlungsempfänger ein sogenanntes Mandat für die Einziehung wiederkehrender Lastschriften erhalten. Auch wenn ein schriftliches Mandat fehlt, wird der Zahlungsempfänger den Verbraucher auffordern, ein Mandat auszustellen. Bei dem SEPA-Lastschriftmandat handelt es sich um die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Es besteht aus der Zustimmung des Zahlenden zum Einzug des Geldes und dem Auftrag an das Kreditinstitut, die Zahlung auszuführen.

5) Es gibt zwei verschiedene Lastschriftarten. Die SEPA-Basislastschrift ist für Verbraucher interessant. Verbraucher und Firmen können sie nutzen. Sie ähnelt dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren. Die SEPA-Firmenlastschrift dagegen können nur Firmen nutzen. Sie wird im Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen eingesetzt und ähnelt dem Abbuchungsauftragsverfahren.

6) Das Widerspruchsrecht der Einzugsermächtigungslastschriften wird durch ein Erstattungsrecht ersetzt. Der Zahler kann für acht Wochen die Rückbuchung des Lastschriftbetrags von seinem Zahlungsdienstleister verlangen. Diese Frist gilt bei autorisierten Zahlungen. Bei unautorisierten Zahlungen beträgt die Frist 13 Monate. Unautorisiert ist eine Zahlung, wenn das Mandat nicht gültig ist oder der Verbraucher kein Mandat erteilt hat.

7) Laut der Deutschen Bundesbank können Verbraucher ab Februar 2014 die Einlösung von Lastschriften auf eine bestimmte Höhe oder einen Turnus begrenzen. Daneben ist es möglich, Lastschriften auf bestimmte Zahlungsempfänger einzuschränken oder Empfänger auszuschließen. Verbraucher können ein Konto auch komplett für Lastschriften sperren.

8) Gibt es durch das Mandat kein Erstattungsrecht, muss es laut der Deutschen Bundesbank für die Zahler eine andere Möglichkeit geben. Sie können dann Zahlungsdienstleistern den Auftrag erteilen, die Angaben der Lastschrift immer mit den Angaben im Mandat zu vergleichen.

9) Bei der SEPA-Lastschrift gibt es ein festes Fälligkeitsdatum. An diesem erfolgt die Kontobelastung. Der Zahlungsempfänger teilt das Datum dem Zahler mit. Für die Verbraucher kann dies Planungssicherheit bringen. Sie können die Ermächtigung zum Einzug des Geldes der Verbraucherzentrale Niedersachsen zufolge bis zu einem Tag vor Fälligkeit widerrufen. Dabei sollten die Verbraucher die Schriftform wählen.

10) In Deutschland können Verbraucher bis 2016 noch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) nutzen. Beim ELV zahlen Kunden mit ihrer Geldkarte an der Kasse und unterschreiben die Einzugsermächtigung.

Konten in Europa

Zahlungsempfänger dürfen nicht verlangen, dass der Zahler ein Konto in einem bestimmten Land unterhält. Dies gilt der Deutschen Bundesbank zufolge auch für Gemeinden und Kommunen. Beispiel: Der Fiskus muss Steuern auch über andere Kontoverbindungen im SEPA-Raum einziehen können.

Übrigens: Zur doppelten Vergabe von Kontonummern durch die zahlreichen SEPA-Länder kann es dank dem Länderkürzel nicht kommen.

Mit dem Wechsel auf SEPA wird es für Verbraucher und Unternehmen einige Änderungen geben. Doch neben den möglichen Problemen bei der Umstellung, bringt der einheitliche Zahlungsraum auch Vorteile. Dazu gehören zum Beispiel die schnelleren Überweisungen ins europäische Ausland.

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