Nicht nur bei Banken wird geschlichtet 

Es gibt auch Ombudsleute bei Versicherungen, Krankenversicherungen, geschlossenen Fonds und anderen Einrichtungen. Die Verfahrensordnung unterscheidet sich dabei kaum von der der Banken, die Ausschlussgründe sind dieselben. Auch diese Ombudsstellen bieten Beschwerdeformulare und Listen der angebundenen Institute und Firmen auf ihren Webseiten an.

Versicherungen

Privatkunden, die Probleme mit ihrer Versicherung haben, müssen zuerst versuchen sich mit der Versicherung zu einigen. Erst danach kann der Ombudsmann angerufen werden. Die Entscheidungen des Ombudsmannes sind bis 5.000 Euro für die Versicherungen bindend. Auch Beschwerden gegen Versicherungsvermittler gehören in das Tätigkeitsfeld des Ombudsmannes.

2009 gab es 18.145 Beschwerden, 2008 waren es noch 18.837.

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Telefon: 0 18 04 - 22 44 24
Fax: 0 18 04 - 22 44 25


Private Kranken- und Pflegeversicherungen

Privatversicherte können sich über ein Ombudsverfahren über ihre Krankenversicherung beschweren, nicht aber über einen behandelnden Arzt. Allerdings kann der behandelnde Arzt seinen Patienten beim Verfahren vertreten. Die Beschwerde kann über Internet oder Post eingesendet werden.

Immer mehr Versicherte nutzen diesen Weg, um sich über ihre Private Krankenversicherung zu beschweren. 2003 waren es erst 2.208 Beschwerden, 2009 bereits 5.015. Die meisten Beschwerden betrafen die medizinische Notwendigkeit bestimmter Behandlungen. Die Bewertung und Schlichtung dieser Fälle kann für den Ombudsmann schwierig sein, da er Jurist und nicht Mediziner ist.

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Verband der Privaten Krankenversicherer
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Telefon: 0 18 02 - 55 04 44
Telefax: 030 - 20 45 89 31


Bei Streitigkeiten mit den gesetzlichen Krankenkassen kann man sich beim Bundesversicherungsamt beschweren:

Bundesversicherungsamt
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
www.bundesversicherungsamt.de
Telefon: 0228 - 61 90
Telefon: 0288 - 61 91 87 0


Geschlossene Fonds

Auch als Anleger von geschlossenen Fonds kann man ein Ombudsverfahren nutzen. Die Beschwerdemeldung kann per Post oder über Fax erfolgen. Die Entscheidung ist bis 5.000 Euro für das Unternehmen bindend, nie aber für den Anleger.

Ombudstelle geschlossene Fonds
Postfach 64 02 22
10048 Berlin
www.ombudsstelle-gfonds.de
Telefon: 030 - 25 76 16 90
Fax: 030 - 25 76 16 91

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