Kreditkarten sind längst nicht mehr nur auf dem amerikanischen Kontinent zu Hause. Inzwischen sind die Karten wie VISA und MasterCard weltweit ein akzeptiertes Zahlungsmittel und stellen im Ausland eine günstige Alternative zu EC-Karten dar. Und wer im Internet Tickets für Flug, Hotel oder Konzert bestellen möchte, kommt um die Kreditkartenzahlung fast gar nicht mehr herum. Banktip verrät, worauf man bei der Anschaffung einer Kreditkarte achten sollte.
Anbieter und Voraussetzungen
In Deutschland gibt es zwei große Kreditkartenanbieter: VISA und MasterCard. Diese werden von Banken, Organisationen (ADAC) und Unternehmen (Lufthansa, TUI, VW usw.) vergeben, die dann auch die Gebühren für den Kunden festlegen. Dementsprechend muss der Kunde bei gleicher Leistung mit unterschiedlichen Kosten rechnen, je nachdem, wo er die Karte erwirbt. Vorausgesetzt wird ein regelmäßiges Einkommen, in den meisten Fällen muss auch ein positiver SCHUFA-Eintrag vorhanden sein.
Kartentypen
Kreditkarte ist nicht gleich Kreditkarte. Hinter jeder Kreditkarte steht ein Kreditkartenkonto, das belastet wird. Die Kartenmodelle unterscheiden sich danach, wie das Kartenkonto ausgeglichen wird. Man unterscheidet zwischen folgenden Typen:
- Charge-Karten: Der Umsatz wird monatlich vom Girokonto abgebucht.
- Debit-Karten: Einzelne Posten werden sofort über das Girokonto berechnet.
- Echte Kreditkarten (Revolving Kreditkarten): Verfügen über einen Kreditrahmen, die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen. Die Sollzinsen sind im Vergleich zu anderen Krediten sehr hoch.
- Prepaid-Kreditkarten: Werden erst mit Guthaben aufgeladen, was dann verbraucht werden kann. Für diese Kreditkarte ist keine Bonitätsprüfung nötig.
Bei den echten Kreditkarten ist durch den Kreditrahmen und den hohen Zinssatz die Gefahr hoch, sich schnell zu verschulden. Anders dagegen bei den Prepaid-Karten. Da man hier das Guthaben vorher auf das Konto zahlen muss, lassen sich durch Einkäufe gar keine Schulden machen. Diese Form der Kreditkarte ist daher gut für Kinder und Jugendliche geeignet.
Gebühren
Für Kreditkarten können die kartenausgebenden Institute unterschiedliche Gebühren erheben. Diese sind mitunter abhängig von den Zusatzleistungen und fallen daher sehr unterschiedlich aus. Ob man diese wirklich braucht, sollte man sich vor Abschluss des Vertrages überlegen. Generell können Kosten entstehen für:
- Jahresbeitrag: Für Kreditkarten werden von den kartenausgebenden Instituten Gebühren erhoben. Die Spanne reicht von kostenlosen Angeboten bis zu mehreren hundert Euro.
- Bargeldabhebungen: Die Gebühren variieren zwischen einem und vier Prozent des abgehobenen Betrages, wobei häufig eine Mindestgebühr von ca. fünf Euro berechnet wird.
- Auslandseinsatz: Hier können die Gebühren bis zu zwei Prozent des Kaufpreises ausmachen. Für Einkäufe innerhalb der EU berechnen die Anbieter in der Regel keine Gebühr.
- Sollzinsen: Diese Kosten fallen an, wenn man den Kreditrahmen nutzt. Die Sollzinsen können zwischen 8 und 20 Prozent liegen.
- Versicherungen: So kann man zum Beispiel über die Kreditkarte eine Reise-, Rechtsschutz- oder Vollkaskoversicherung gleich mit abschließen.
- Monatsgebühr: Bei Prepaid-Kreditkarten kann eine monatliche Kontoführungsgebühr anfallen.
Sicherheit
Das Risiko ist wie bei der EC-Karte bei verantwortungsvollem Umgang gering. Eine Sicherheitsmaßnahme ist die Prüfnummer auf der Rückseite der Karte. Diese muss man bei einer unterschriftslosen Zahlung angeben, sie wird jedoch in EDV-Systemen nicht gespeichert. Wenn man dennoch auf seiner Abrechnung einen fragwürdigen Posten entdeckt, sollte folgendes passieren:
- Man verständigt umgehend den Kartenanbieter beziehungsweise die herausgebende Bank.
- Der Anbieter setzt sich mit dem Händler in Verbindung. Dieser muss beweisen, dass zwischen ihm und dem Kreditkarteninhaber ein Vertrag zustande gekommen ist. Da bei Interneteinkäufen regelmäßig ohne Unterschrift bezahlt wird, kann ein Vertrag häufig nicht nachgewiesen werden.
- Der Anbieter fordert dementsprechend das Geld zurück und erstattet es dem Kreditkarteninhaber.
Trotz dieser eindeutigen Rechtslage sollte man mit seiner Karte und der dazugehörigen PIN vorsichtig umgehen. Wenn der Kreditkarteninhaber anderen Personen fahrlässig die Möglichkeit verschafft, an seine Kartennummer und womöglich an die PIN zu gelangen, kann ihm dies bei der Schadensregulierung vom Kreditkartenherausgeber vorgehalten werden. In Einzelfällen bleibt der Kunde dann auf dem Schaden sitzen.
Fazit
Wer innerhalb Deutschlands bargeldlos bezahlen will, braucht dazu nicht unbedingt eine Kreditkarte. Gerade im Einzelhandel wird häufig nur die EC-Karte akzeptiert. Ist man jedoch häufig im Ausland unterwegs oder kauft gerne über das Internet ein, sollten man sich eine Kreditkarte zulegen. Da die Gebühren und Konditionen für Kreditkarten sehr unterschiedlich sein können, lohnt sich ein vorheriger Vergleich.