Wer sollte ein P-Konto beantragen? 

Warum ein P-Konto?


Das P-Konto soll Kontoinhaber davor bewahren, bei Pfändung mit ihrem Gehalt auch ihr Girokonto zu verlieren. Alle Banken haben sich dazu verpflichtet, jedem Kunden zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten.

Bei einem gepfändeten Konto findet kein Zahlungsverkehr mehr statt und die Bank kann dem Kunden kündigen. Mit dem P-Konto nimmt der Kunde weiterhin am Zahlungsverkehr teil. Außerdem kann er weiterhin Rechnungen bezahlen und hat Geld zur Verfügung.

Wer sollte ein P-Konto besitzen?

Wer bereits in der Schuldenfalle sitzt, braucht ein P-Konto. Wem keine Pfändung droht, dem bringt das keine Vorteile. Denn das P-Konto ist in der Regel mit einer ganzen Reihe von Einschränkungen verbunden:

  • Viele Banken berechnen hohe Gebühren für ein P-Konto,
  • stellen kein Dispo oder Kreditkarte zur Verfügung 
  • schränken die Verfügung über das Konto ein,
  • ermöglichen keine Barabhebungen,
  • wandeln das Konto nicht wieder in ein "normales" Girokonto zurück.

Das P-Konto wird der Schufa zwar gemeldet, geht aber nicht in das Scoring ein. Das erklärte die Schufa auf Anfrage von Banktip.de. Es lässt sich jedoch nicht absehen, ob Banken und Versicherungen ihre Kunden in Anträgen für Ratenkredite oder Versicherungen nicht doch gezielt nach einem P-Konto fragen, und wie sie diese Information verwenden.

Empfehlenswert ist das P-Konto also vorerst nur für Bankkunden, die akut von Pfändung bedroht sind. Erkundigen können sich aber auch Kunden, denen noch keine Pfändung droht. Wenn man nämlich erst einmal in der Schuldenfalle sitzt, wird der Wechsel zu einer Bank mit attraktivem P-Konto schwierig.

 

 

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