Werbungskosten sind gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Darüber hinaus fallen darunter alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. Insoweit deckt sich der Begriff der Werbungskosten mit den Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG.
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