Die gängigste Verwendung des Begriffes bezeichnet die Leistungsbezüge im Ruhestand aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen für Pflichtversicherte.
Aus steuerlicher Sicht werden wiederkehrende Zahlungen als Renten bezeichnet. Dienen sie der Altersvorsorge, können sie als Riester-Rente oder Rürup-Rente steuerbegünstigt werden.
Außerdem wird Rente als alternative Bezeichnung für eine Anleihe verwendet. Der Rentenmarkt ist Umschlagplatz für handelbare Anleihen.
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