Lexikon

Reichensteuer

Bei der Reichensteuer handelt es sich um einen Steueraufschlag bei der Einkommensteuer, den nur Spitzenverdiener zu zahlen haben. Die Reichensteuer wurde im Jahr 2007 von der CDU/CSU-SPD-Koalition (auch Große Koalition) eingeführt. Die Initiative für die Steuer kam von der SPD, die deren Einführung auch nachdrücklich forderte.

Die Reichensteuer ist für Einkommen ab 250.000 Euro zu zahlen. Bei Verheirateten gilt sie für Einkommen ab 500.000 Euro. Der Steuersatz beträgt 45 Prozent. Vor der Einführung der Reichensteuer lag der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent. Dieser ist auch weiterhin auf Einkommen unter 250.000,- Euro zu zahlen. Derzeit gibt es rund 40.000 Menschen in Deutschland (Stand: 2010), die die Reichensteuer zahlen.