Kommt der Versicherer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, dann spricht man von Obliegenheitsverletzung. Obliegenheiten werden als Schuldverhältnis geringem Grades angesehen. Gläubiger können Ansprüche gerichtlich nicht geltend machen. Im Falle des Versicherungsnehmers heißt es, dass er nicht zwangsläufig schadenersatzpflichtig ist, wenn eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.
Angebote
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit.
Angebote
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit.