Lohnersatzleistungen werden bei Wegfall der Lohnbezüge gezahlt. Geregelt werden sie nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes. Unter den Begriff der Lohnersatzleistungen fallen z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeiter- oder Schlechtwettergeld, Mutterschaftsgeld oder Konkursausfallgeld.
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