Lexikon

Kindergeld

Das Kindergeld ist teilweise Sozialleistung und teilweise ein steuerlicher Ausgleich für die Eltern, über die das Existenzminimum des Kindes besteuert wird.

Das Kindergeld wird in Deutschland an die Eltern des Kindes ausgezahlt. Es ist einkommensunabhängig. Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder ab. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern den jeweils gleichen Betrag (184,- Euro seit 2010). Für das dritte Kind erhöht sich das Kindergeld (190,- Euro seit 2010)und für das vierte und jedes weitere Kind gibt es noch einmal einen Zuschlag (215 Euro seit 2010).

Kindergeld bekommt man für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Die Bezugsdauer verlängert sich für arbeitslose Kinder (bis 21) und für Kinder in Ausbildung (bis 25).

Die Rechtsgrundlage für das Kindergeld findet sich im Einkommensteuergesetz und im Bundeskindergeldgesetz.