Durch die Kapitalertragsteuer werden Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Die Kapitalertragsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Schuldner der Kapitalerträge oder die Kapitalerträge auszuzahlende Stelle den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers vorzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vom Kapitalertragsteuerabzug Abstand genommen werden (z.B. durch Erteilung eines Freistellungsauftrages oder durch Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung).
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