Eine Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft durch Ausgabe neuer oder junger Aktien (s. junge Aktien) oder Umwandlung von Rücklagen in haftendes Grundkapital. Eine Kapitalerhöhung muss von der Hauptversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit beschlossen werden. Das Bezugsrecht gibt den bisherigen Aktionären das Recht, ihre prozentuale Beteiligung durch den Kauf neuer Aktien zu halten. Bei einer Kapitalerhöhung durch gesellschaftseigene Reserven bekommen die Altaktionäre sogenannte Gratisaktien.
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