Mit Insolvenz wird eine akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. eine Überschuldung bezeichnet. Von einer Insolvenz können sowohl Privatpersonen (Privatinsolvenz) als auch Unternehmen betroffen sein.
Mihilfe eines Insolvenzverfahrens soll die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt werden oder aber die Überschuldungssituation ordnungsgemäß abgewickelt werden. In Deutschland wurde im Jahr 1999 das Insolvenzverfahren eingeführt. Vor diesem Zeitpunkt gab es das Vergleichsverfahren und das Konkursverfahren. Diese beiden Verfahrensarten wurden vom Insolvenzverfahren abgelöst.
Während eines solchen Verfahrens wird versucht, die Forderungen des von der Insolvenz betroffenen Unternehmens oder der Person zumindest teilweise zu erfüllen. An einen solchen Prozess kann sich bei einer Privatinsolvenz unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Restschuldbefreiung anschließen. Dies bedeutet, dass dem Schuldner alle noch offenen Forderungen erlassen werden.
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