Lexikon

Immobilien

Bei Immobilien handelt es sich um Liegenschaften bzw. unbewegliche Sachen. Es ist die Bezeichnung für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Bergwerkseigentum). Die Übertragung des Eigentums an Immobilien und die Belastung von Immobilien bedarf der Eintragung in das Grundbuch.