Mit dem Grundfreibetrag wird der Betrag bezeichnet, bis zu dem keine Einkommensteuer zu zahlen ist. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminium sichern. Liegen die Einkünfte eines Steuerpflichtigen über dem Grundfreibetrag, muss auf die Einkünfte Einkommensteuer gezahlt werden.
Die Höhe des Grundfreibetrages wurde in der Vergangenheit mehrmals geändert. Im Jahr 2014 lag er bei 8.354,- Euro. Die Beträge gelten pro Steuerpflichtigem. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Grundfreibetrag.
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