Lexikon

Freistellungsauftrag

Kapitalanleger können durch den Freistellungsauftrag ihre Bank anweisen, ihnen die aus ihren Anlagen zustehenden Kapitalerträge bis zum Sparerfreibetrag unversteuert gutzuschreiben. Freistellungsaufträge können mehreren Banken erteilt werden, die gesamte Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf dabei die Höhe des Sparfreibetrages nicht überschreiten.
Für Wertpapiere in Tafelgeschäften kann kein Freistellungsauftrag erteilt werden.